Re: Anwartschaft weiterhin notwendig? (Krankenkassenrecht)

Besucher, Donnerstag, 19.04.2007, 08:35 (vor 6428 Tagen) @ Melanie

@ Melanie:

Wie Du selbst schon zitiert hast:

werden sie schon ab 1.4.2007 Mitglied in ihrer früheren gesetzlichen Krankenkasse oder deren Rechtsnachfolgerin

WENN Du also tatsächlich Deine (sehr preiswerte) Anwartschaft kündigen solltest - und dann irgendwann in 2-3 Jahren zurückkehrst ... müsstest Du Dich (soweit ich es bislang verstanden habe - und wenn eben keine andere Rechtsvorschrift irgendeine Versicherung ermöglicht) rückwirkend zum 1. April 2007 kostenpflichtig (und sehr viel teurer!) nach dieser Nummer 13 (§ 5 Abs. 1 Nr 13 SGB V) gesetzlich krankenversichern.

Schließlich ist das Gesetz ja nicht dafür gedacht, die (gute) Lösung der Anwartschaft ad absurdum zu führen oder so - sondern als Chance für diejenigen, die in der Vergangenheit aus irgendwelchen Gründen aus ihrer Versicherung geflogen sind.

Freundliche Grüße


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