Re: Anwartschaft weiterhin notwendig? (Krankenkassenrecht)
@ Melanie:
Wie Du selbst schon zitiert hast:
werden sie schon ab 1.4.2007 Mitglied in ihrer früheren gesetzlichen Krankenkasse oder deren Rechtsnachfolgerin
WENN Du also tatsächlich Deine (sehr preiswerte) Anwartschaft kündigen solltest - und dann irgendwann in 2-3 Jahren zurückkehrst ... müsstest Du Dich (soweit ich es bislang verstanden habe - und wenn eben keine andere Rechtsvorschrift irgendeine Versicherung ermöglicht) rückwirkend zum 1. April 2007 kostenpflichtig (und sehr viel teurer!) nach dieser Nummer 13 (§ 5 Abs. 1 Nr 13 SGB V) gesetzlich krankenversichern.
Schließlich ist das Gesetz ja nicht dafür gedacht, die (gute) Lösung der Anwartschaft ad absurdum zu führen oder so - sondern als Chance für diejenigen, die in der Vergangenheit aus irgendwelchen Gründen aus ihrer Versicherung geflogen sind.
Freundliche Grüße
gesamter Thread:
- Anwartschaft weiterhin notwendig? -
Melanie,
16.04.2007, 00:25
- Re: Anwartschaft weiterhin notwendig? -
Pumuckl,
18.04.2007, 19:37
- Re: Anwartschaft weiterhin notwendig? -
Melanie,
19.04.2007, 03:55
- Re: Anwartschaft weiterhin notwendig? - Besucher, 19.04.2007, 08:35
- Re: Anwartschaft weiterhin notwendig? - Nicole, 12.04.2008, 13:19
- Re: Anwartschaft weiterhin notwendig? -
Melanie,
19.04.2007, 03:55
- Re: Anwartschaft weiterhin notwendig? -
Pumuckl,
18.04.2007, 19:37