Re: wiederaufnahme nach rausschmiss (Krankenkassenrecht)

Besucher, Donnerstag, 03.05.2007, 01:18 (vor 6415 Tagen) @ katja

Ab dem 01.04. wird A neu aufgenommen, nicht weiterversichert.

Wenn A Spass dran hat, kann er sicher seine durchgehende Mitgliedschaft kulanzhalber durchsetzen. Für die wird er aber alle Beiträge nachzahlen müssen, auch die vor dem 01.04.

Ich wüsste nicht, was ihm das nach neuer Rechtslage bringen würde, in der gesetzlichen bleibt er so oder so....


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