Re: wiederaufnahme nach rausschmiss (Krankenkassenrecht)
Hallo Katja,
die gesetzliche Lage sieht ab dem 01.04.07 eine reine "Neuaufnahme" vor. Er kann sich also rechtlich gesehen erst ab dem 01.04.07 wieder gestzlich versichern.
Seine alte Krankenkasse kann entscheiden, ob Sie ihn vorher aufnimmt oder nicht.Dies ist eine freiwillige Satzungsleistung und somit muss diese das nicht unbedingt.
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- wiederaufnahme nach rausschmiss -
katja,
02.05.2007, 12:15
- Re: wiederaufnahme nach rausschmiss - Geiz ist ungeil!!, 02.05.2007, 14:12
- Re: wiederaufnahme nach rausschmiss - Ralf, 02.05.2007, 14:19
- Re: wiederaufnahme nach rausschmiss - Besucher, 03.05.2007, 01:18