Re: wiederaufnahme nach rausschmiss (Krankenkassenrecht)

Ralf @, Mittwoch, 02.05.2007, 14:19 (vor 6419 Tagen) @ katja

Die Krankenkassen sind nur verpflichtet die nichtversicherten zum 01.04.2007 wieder aufzunehmen. Eine Rücknahme des Auschlusses erfolgt nicht.

Wie die Krankenkassen diese verwaltungstechnisch regelt bleibt dabei ihr überlassen. Sie kann also verlangen, dass eine Neuaufnahmeantrag ausgefüllt wird. In diesem muss üblicherweise die Person ja bestätigen wo sie vorher versichert war. Immerhin muss di Krankenkasse ja prüfen, ob sie zur Aufnahme ab 01.04. verpflichtet ist.


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