wiederaufnahme nach rausschmiss (Krankenkassenrecht)

katja, Mittwoch, 02.05.2007, 12:15 (vor 6415 Tagen)

hallo,

folgende situation: a war lange krankgeschrieben, danach arbeitslos, dann mittels förderung durch aa selbstständig, in dieser zeit gab es einen rückfall, so dass sich 3 krankenkassenbeiträge aufstauten.

im februar 07 bezahlte a den beitrag 2 tage zu spät und wurde dann rausgeschmissen aus der gesetzlichen krankenkasse. nun gibt es seit dem 1.4. die neue versicherungspflicht. a ruft also kk an und verlangt wiederaufnahme, diese stimmt zu aber nur als neuaufnahme. a ist aber seit 1983 durchgehend bei dieser kk gewesen und will lieber eine wiederaufnahme und keinen neuantrag.

wie sieht da die rechtslage aus?

a ist selbstständig und will aber in der gesetzlichen bleiben.

vielen dank schon mal für die antworten

lg, katja


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