Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? (Krankenkassenrecht)
Der AG hätte finanziell keine Nachteile da der Mutterschaftsgeldzuschuss über die U2 erstattet würde. Die KK hat insofern keine Nachteile, da sie weder Mutterschaftsgeld noch beitragsfreie Weiterversicherung gewähren muss. Die Einzige die gekniffen ist, ist die Schwangere selbst. Man sollte sich bei solchen Verträgen vorher schlau machen.
gesamter Thread:
- Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? -
vivaldi72,
25.06.2007, 15:12
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? - Besucher, 25.06.2007, 15:44
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? - Besucher, 25.06.2007, 15:59
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? -
Besucher,
25.06.2007, 16:18
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? -
peter,
26.06.2007, 09:12
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? - Torsten, 26.06.2007, 10:51
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? -
peter,
26.06.2007, 09:12