Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Also meine Erstreaktion darauf ist: Da im Aufhebungsvertrag "dummerweise" ein konkretes Datum benannt wurde - gilt dies auch. Und damit sieht es wohl schlecht für euch aus.
Wäre es "weicher" vereinbart worden, also eben auch im Wortlaut "beschäftigt bis zum Beginn des Mutterschutzes" - sähe es sicher anders aus.
Und die Kasse wiederum muss sich an die Fakten halten - und kann auch nichts für eure unglückliche Formulierung.
Aber für genauere Infos muss ich mich erstmal belesen.
Freundliche Grüße
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- Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? -
vivaldi72,
25.06.2007, 15:12
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? - Besucher, 25.06.2007, 15:44
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? - Besucher, 25.06.2007, 15:59
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? -
Besucher,
25.06.2007, 16:18
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? -
peter,
26.06.2007, 09:12
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? - Torsten, 26.06.2007, 10:51
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? -
peter,
26.06.2007, 09:12