Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? (Krankenkassenrecht)

Besucher, Montag, 25.06.2007, 15:44 (vor 6361 Tagen) @ vivaldi72

Hallo!

Also meine Erstreaktion darauf ist: Da im Aufhebungsvertrag "dummerweise" ein konkretes Datum benannt wurde - gilt dies auch. Und damit sieht es wohl schlecht für euch aus.

Wäre es "weicher" vereinbart worden, also eben auch im Wortlaut "beschäftigt bis zum Beginn des Mutterschutzes" - sähe es sicher anders aus.

Und die Kasse wiederum muss sich an die Fakten halten - und kann auch nichts für eure unglückliche Formulierung.

Aber für genauere Infos muss ich mich erstmal belesen.

Freundliche Grüße


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