Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Also meine Erstreaktion darauf ist: Da im Aufhebungsvertrag "dummerweise" ein konkretes Datum benannt wurde - gilt dies auch. Und damit sieht es wohl schlecht für euch aus.
Wäre es "weicher" vereinbart worden, also eben auch im Wortlaut "beschäftigt bis zum Beginn des Mutterschutzes" - sähe es sicher anders aus.
Und die Kasse wiederum muss sich an die Fakten halten - und kann auch nichts für eure unglückliche Formulierung.
Aber für genauere Infos muss ich mich erstmal belesen.
Freundliche Grüße