Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? (Krankenkassenrecht)
Noch ein Nachtrag:
Ob es wirklich gelangt hätte, wenn sie bis zum Tag VOR der Schutzfrist gearbeitet hätte - da bin ich mir aber auch gar nicht so sicher. Vielleicht hätte sie sowieso länger arbeiten müssen ... wer weiß ...
Jedenfalls denke ich mal, könnte höchstens ein Rechtsanwalt da weiterhelfen - sofern ihr euch Chancen hinsichtlich des Arbeitsvertrages ausmalt.
gesamter Thread:
- Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? -
vivaldi72,
25.06.2007, 15:12
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? - Besucher, 25.06.2007, 15:44
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? - Besucher, 25.06.2007, 15:59
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? -
Besucher,
25.06.2007, 16:18
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? -
peter,
26.06.2007, 09:12
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? - Torsten, 26.06.2007, 10:51
- Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? -
peter,
26.06.2007, 09:12