Re: Anspruch auf beitragsfreie KV nach der Geburt? (Krankenkassenrecht)
Noch ein Nachtrag:
Ob es wirklich gelangt hätte, wenn sie bis zum Tag VOR der Schutzfrist gearbeitet hätte - da bin ich mir aber auch gar nicht so sicher. Vielleicht hätte sie sowieso länger arbeiten müssen ... wer weiß ...
Jedenfalls denke ich mal, könnte höchstens ein Rechtsanwalt da weiterhelfen - sofern ihr euch Chancen hinsichtlich des Arbeitsvertrages ausmalt.