Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland (Krankenkassenrecht)
Hallo,
bin kein Rechtsexperte, aber denke dass es vom Einkommen (und damit Arbeitsvertrag) abhaengt, ob ihr in die Gesetzliche eintreten koennt oder nicht.
Mit dem Wohnsitz in Deutschland hat das leider gar nichts zu tun, das waere herrlich einfach!
Als Auslandsrueckkehrer kann man nur freiwillig in die Gesetzliche zurueckkehren wenn man vor Ausreise dort versichert war und eine Anwartschaft abgeschlossen hat. Oder bei fehlender Anwartschaft die Beitraege rueckwirkend zahlt...
In den Basistarif der Privaten kann man aufgrund der neuen Gesetzeslage immer eintreten, bin mir allerdings nicht sicher ob das fuer die Familie gleichermassen zutrifft.
Viel Glueck!
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- Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland -
Rückkehrer,
06.07.2007, 16:54
- Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland -
Ebenfalls Rückkehrer,
06.07.2007, 20:25
- Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland -
Rückkehrer,
07.07.2007, 04:21
- Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland - noch im Ausland, 07.07.2007, 21:00
- Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland -
Rückkehrer,
07.07.2007, 04:21
- Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland -
Ebenfalls Rückkehrer,
06.07.2007, 20:25