Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland (Krankenkassenrecht)
Hallo,
danke aber es war nicht in der EU. Eine KV Anerkennung ist nicht möglich. Daher bezweifle ich, dass ohne einen Arbeitsvertrag ein Eintritt möglich ist.
Da ich in Deutschland jedoch noch gemeldet war, greift für mich die neue Versicherungspflicht, oder? Muss ich daher gezwungernerweise in die vorige PKV zurück? D.h. Frau und Kind ebenfalls jeweils einzeln versichern nach erfolgtem Umzug? Da meine rau und Kinf zum ersten mal in Deutschland wohnen, wäre es interessant zu wissen, auf welche Versicherung sie Anspruch haben.
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- Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland -
Rückkehrer,
06.07.2007, 16:54
- Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland -
Ebenfalls Rückkehrer,
06.07.2007, 20:25
- Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland -
Rückkehrer,
07.07.2007, 04:21
- Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland - noch im Ausland, 07.07.2007, 21:00
- Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland -
Rückkehrer,
07.07.2007, 04:21
- Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland -
Ebenfalls Rückkehrer,
06.07.2007, 20:25