Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland (Krankenkassenrecht)
Hallo,
zur Beantwortung der Fragen sind ein paar Informationen nötig. Zum Beispiel: waren Sie im EU-Ausland? Waren Sie dort gesetzlich krankenversichert?
Wenn das der Fall ist, können Sie sich von Ihrer dortigen Krankenkasse das Formular E104 ausfüllen lassen, was Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestätigt. Mit diesem Formular ist der Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland möglich. Die Mitversicherung des Kindes dürfte, abhängig von dessen Alter, damit auch möglich sein. Bei Ihrer Frau hängt es sicher davon ab, ob sie selbst berufstätig ist und wie sie im Ausland krankenversichert war.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
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- Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland -
Rückkehrer,
06.07.2007, 16:54
- Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland -
Ebenfalls Rückkehrer,
06.07.2007, 20:25
- Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland -
Rückkehrer,
07.07.2007, 04:21
- Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland - noch im Ausland, 07.07.2007, 21:00
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07.07.2007, 04:21
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Ebenfalls Rückkehrer,
06.07.2007, 20:25