Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich war während meiner Studienzeit privatversichert (über Eltern). Nach dem Studium bin ich direkt ins Ausland und habe geheiratet und wir möchten nun mit Kind zurück.
Erst in Deutschland kann ich mich auf Arbeitssuche machen. Wie sieht es aus mit einem freiwilligen Eintritt in die GKV? Wie sieht es für meine Familie aus?
Frau und Kind waren nie in Deutschland versichert, haben diese Anspruch? Bei der GKV oder PKV? Ist die GKV in dieser Konstellation nur Arbeitnehmern gegenüber offen, also müsste ich erst eine Arbeit nachweisen können?
Danke für Antworten.
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Rückkehrer,
06.07.2007, 16:54
- Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland -
Ebenfalls Rückkehrer,
06.07.2007, 20:25
- Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland -
Rückkehrer,
07.07.2007, 04:21
- Re: Aufnahme in KV bei Rückkehr nach Deutschland - noch im Ausland, 07.07.2007, 21:00
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Rückkehrer,
07.07.2007, 04:21
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Ebenfalls Rückkehrer,
06.07.2007, 20:25