Re: Familienversicherung bei ALG II (Krankenkassenrecht)

Thomas, Freitag, 16.11.2007, 16:49 (vor 6217 Tagen) @ Thomas

Leider ist mir ein kleiner, aber fataler Tippfehler unterlaufen:

"Wenn also in den nächsten 12 Monaten die Möglichkeit besteht, dass er mehr als 350 Euro Kapitaleinkünfte hat oder wieder selbständig wird oder als Über-55-Jähriger in ein Angestelltenverhältnis mit mehr als 400 Euro Einkommen wechselt, dann muss er seine PKV in Anwartschaft stellen, da er aus der GKV (und nicht wie vorher falsch getippt "PKV") fliegt."


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