Re: Familienversicherung bei ALG II (Krankenkassenrecht)

Thomas, Freitag, 16.11.2007, 16:45 (vor 6217 Tagen) @ Sigrid

Wenn Sie zu viel verdienen und Ihr Mann deshalb kein ALGII erhält, dann kann er in Ihre GKV-Familienversicherung aufgenommen werden, wenn er nicht mehr als 350 Euro im Monat an Einkünften (inkl. Renten, Sparbuch, Aktien, stetige Versicherungsleistungen usw., d.h. alles!) bzw. nur einen 400-Euro-Job hat.

Er muss sich dann nicht mehr in der PKV versichern!

Achtung: Sollte Ihr Mann nicht mindestens 12 volle Monate in der GKV-Familienversicherung verbleiben können, fliegt er aus der GKV wieder raus, weil er sich dort nicht freiwillig weiterversichern darf. Dann muss er in die PKV zurück. Dies kann eine neue Gesundheitsprüfung oder den Standard-/Basistarif mit allen Nachteilen (sehr hohe Beiträge bei fehlender Bedürftigkeit) bedeuten.

Wenn also in den nächsten 12 Monaten die Möglichkeit besteht, dass er mehr als 350 Euro Kapitaleinkünfte hat oder wieder selbständig wird oder als Über-55-Jähriger in ein Angestelltenverhältnis mit mehr als 400 Einkommen wechselt, dann muss er seine PKV in Anwartschaft stellen, da er aus der PKV fliegt. Nach 12 Monaten kann man dann diese Anwartschaft kündigen, außer es wurde mit der PKV eine Mindestlaufzeit von 24 oder 36 Monaten vereinbart. Hier bitte an die PKV wenden.


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