Familienversicherung bei ALG II (Krankenkassenrecht)
Mein Mann hat seine Selbstständigkeit aufgegeben und ALG II beantragt und ist noch privat krankenversichert, ich habe Arbeit und bin gesetzlich versichert. Auf Anfrage hat meine Krankenkasse gesagt, er könne nur familienversichert werden, wenn er keine Leistungen bezieht, sonst würde er automatisch pflichtversichert. Die ARGE-Mitarbeiterin meinte, er würde in jedem Fall familienversichert, da das ja für die ARGE günstiger ist, als meinen Mann als "selbstpflichtversicherten" anzumelden. Was stimmt denn nun? Ist hier für die Krankenkasse vielleicht entscheidend, wieviel ALG II gezahlt wird wegen der Einkommensgrenzen?
Wir haben dadurch natürlich ein zeitliches Problem: er sollte die private Versicherung erst kündigen, wenn er weiss, ob er in der gesetzlichen unterkommt, dafür hat er zwei Monate Zeit, bei der ARGE deutete man aber schon an, dass die Antragsbearbeitung auch länger als zwei Monate dauern kann.
Wie verhält man sich nun? Und was ist, wenn er jetzt krank wird?
Vielen Dank!!!
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- Familienversicherung bei ALG II -
Sigrid,
02.11.2007, 20:21
- Re: Familienversicherung bei ALG II -
Torsten,
03.11.2007, 17:16
- Re: Familienversicherung bei ALG II -
Sigrid,
16.11.2007, 15:29
- Re: Familienversicherung bei ALG II -
Thomas,
16.11.2007, 16:45
- Re: Familienversicherung bei ALG II - Thomas, 16.11.2007, 16:49
- Re: Familienversicherung bei ALG II -
Thomas,
16.11.2007, 16:45
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Sigrid,
16.11.2007, 15:29
- Re: Familienversicherung bei ALG II -
Torsten,
03.11.2007, 17:16