Re: Familienversicherung bei ALG II (Krankenkassenrecht)

Torsten, Samstag, 03.11.2007, 17:16 (vor 6230 Tagen) @ Sigrid

ALG II Empfänger sind in der Regel gesetzlich versichert. Grundsätzlich besteht bei Leistungsbezug Versicherungspflicht. Diese ist jedoch einem ggf. bestehenden Anspruch auf Familienversicherung nachrangig.

Die Aussage Ihrer Kasse zum Anspruch auf Familienversicherung ist insofern richtig, wenn es um das "normale" ALG geht.

Stellen Sie einfach einen Antrag auf Familienversicherung bei Ihrer Kasse.


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