Re: Freiberuflich, Schwanger, Frischverheiratet &beihilfeberechtigt (Krankenkassenrecht)
Was Sie wissen wollen, hängt von der Regelung im jeweiligen Bundesland ab:
Je nach Land sind meistens ein 400 Euro-Job oder 18.000 Euro Jahreseinkünfte aus Freiberuflichkeit oder Kapitaleinkünften unschädlich. Es gibt aber Länder, die strenger sind.
In manchen Ländern können Sie auch mehr als 400 Euro als Angestellte verdienen und die Beihilfe bleibt erhalten, in anderen werden Sie auf die durch einen 401+Euro-Job ausgelöste GKV-Pflicht auf die GKV verwiesen.
ALSO: Einfach die Beihilfestelle anrufen.
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Anne,
20.01.2008, 21:07
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Thomas,
21.01.2008, 01:29
- Re: Freiberuflich, Schwanger, Frischverheiratet &beihilfeberechtigt - Thomas, 21.01.2008, 01:35
- Re: Freiberuflich, Schwanger, Frischverheiratet &beihilfeberechtigt -
Anne,
21.01.2008, 07:49
- Re: Freiberuflich, Schwanger, Frischverheiratet &beihilfeberechtigt - Thomas, 21.01.2008, 12:40
- Re: Freiberuflich, Schwanger, Frischverheiratet &beihilfeberechtigt -
Thomas,
21.01.2008, 01:29