Re: Freiberuflich, Schwanger, Frischverheiratet &beihilfeberechtigt (Krankenkassenrecht)
ja, das mit der schwangerschaft war generell ein problem:
ich habe mein diplom gemacht, festgestellt ich bin schwanger und habe mich entschieden erstmal freiberuflich
-so wie schon während des studiums- zu arbeiten.
ich war bereits im studium privat versichert und hätte in keine andere PKV als meine jetzige wechseln können, dies geht wohl erst nach der entbindung und nach erneuter gesundheitsprüfung.
die möglichkeit mich mit anrechung der beihilfe bei meinem jetzigen versicherer weiterhin zu versichern erscheint mir positiv. so wird auch die umstellung zu einem späteren zeitpunkt, wenn ich wieder eine berufliche tätigkeit aufnehme leichter.
es wäre dann auch überlegenswert, das kind eventuell bei mir zu versichern... da muss ich mich aber noch einmal genauer mit dem preis-leistungsverhältnis auseinandersetzen, wenn ich das nun richtig verstanden habe.
- gibt es eine regelung wieviel ich im jahr und ob ich überhaupt als "hausfrau", "ehefrau" etwas dazu verdienen darf?! freiberuflich darf die tätigkeit aber auf keinen fall sein,
oder? wäre es maximal ein job auf 400-Euro-Basis?!
- oder ist das auch abhängig vom versicherer?
mit besten grüßen!
anne
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Anne,
20.01.2008, 21:07
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Thomas,
21.01.2008, 01:29
- Re: Freiberuflich, Schwanger, Frischverheiratet &beihilfeberechtigt - Thomas, 21.01.2008, 01:35
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Anne,
21.01.2008, 07:49
- Re: Freiberuflich, Schwanger, Frischverheiratet &beihilfeberechtigt - Thomas, 21.01.2008, 12:40
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Thomas,
21.01.2008, 01:29