Re: Freiberuflich, Schwanger, Frischverheiratet &beihilfeberechtigt (Krankenkassenrecht)

Thomas, Montag, 21.01.2008, 01:35 (vor 6152 Tagen) @ Thomas

Kleiner Nachtrag:
Der Beihilfeergänzungstarif darf Ihnen bei einer Leistungserhöhung in Bezug auf Ihren alten Tarif aufgrund Ihrer Schwangerschaft verweigert werden oder mit einem Risikozuschlag bis 1000% belegt werden oder erst nach der Schwangerschaft versichert werden. Die Folgen sind meist gering, da diese Tarife neben Zahnersatz nur geringe Kurleistungen und ein Krankenhaustagegeld zur Bezahlung etwaiger Selbstbeteiligungen bei der Beihilfe enthalten. Sollte dieser Ergänzungstarif verweigert werden, sollte das Kind aber u.U. beim Ehepartner, der diesen hoffentlich hat, versichert werden, außer der Versicherungsschutz ist beim Ehepartner insgesamt schlechter als bei Ihnen.


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