Re: Rückwirkende Versicherungspflicht zum 01.04.07 (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 08.02.2010, 16:44 (vor 5402 Tagen) @ Beautyfullady26

Wer wie Margret bei seiner ehemaligen GKV angefragt hat, wird erfaßt und hat Kraft Gesetz mit hohen Nachzahlungen bis auf den 01.04.2007 zu rechnen. Hier hilft dann wie dargestellt nur eine mögliche Stundungsvereinbarung oder ein Antrag auf Erlaß nach SBG V §186 Punkt (11)

Viele gehen als Selbständige auch den Weg über die Private, die ja bekanntlich nur Rückstände ab 01.02.2009 einfordert, falls man in der Vergangenheit mal privat versichert war. Oder die Nachforderung von offenen Beiträgen komplett und ganz gesetzeskonform einfach der letzten Gesetzlichen überläßt! Heißt wenn die GKV sich innerhalb von 4 Jahren nicht meldet, sind die Forderungen komplett verjährt, aber das wird ein braver Bürger ja nicht machen .. http://www.frag-einen-anwalt.de/Beitragsforderung-__f18449.html


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