ja Beiträge rückwirkend (Krankenkassenrecht)

simnik, Donnerstag, 07.02.2008, 19:48 (vor 6134 Tagen) @ Margret

ja das stimmt, dass die Beiträge rückwirkend zu zahlen sind.

Ich kann nur eine Ratenzahlung empfehlen, weil sonst nach dem Beitritt eine Leistungsruhe verhängt wird

Simnik


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