ja Beiträge rückwirkend (Krankenkassenrecht)
ja das stimmt, dass die Beiträge rückwirkend zu zahlen sind.
Ich kann nur eine Ratenzahlung empfehlen, weil sonst nach dem Beitritt eine Leistungsruhe verhängt wird
Simnik
ja das stimmt, dass die Beiträge rückwirkend zu zahlen sind.
Ich kann nur eine Ratenzahlung empfehlen, weil sonst nach dem Beitritt eine Leistungsruhe verhängt wird
Simnik
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