Rückwirkende Versicherungspflicht zum 01.04.07 (Krankenkassenrecht)
Hallo,
vielleicht hat bereits jemand dieses Problem gelöst...
Bin seit 01.12.06 nicht mehr freiwillig krankenversichert-auch privat nicht mehr-meine Arztkosten hatte ich aus meiner privaten Kasse bezahlt-meine letzte KV war freiwillig gesetzlich. Nun möchte ich mich wieder krankenversichern. Angeblich muß ich jetzt rüchwirkend ab dem 01.04.07 Beiträge nachzahlen-das sind locker ca. 3.000 €, weil ab 01.04.07 eine Versicherungspflicht besteht.
Wer kann mir da einen Rat geben?
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Margret,
07.02.2008, 19:22
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simnik,
07.02.2008, 19:48
- Re: ja Beiträge rückwirkend - Lostingermany, 14.03.2008, 11:28
- Re: Rückwirkende Versicherungspflicht zum 01.04.07 -
Beautyfullady26,
08.02.2010, 12:27
- Re: Rückwirkende Versicherungspflicht zum 01.04.07 - Joachim Röhl, 08.02.2010, 16:44
- ja Beiträge rückwirkend -
simnik,
07.02.2008, 19:48