Rückwirkende Versicherungspflicht zum 01.04.07 (Krankenkassenrecht)

Margret @, Donnerstag, 07.02.2008, 19:22 (vor 6134 Tagen)

Hallo,

vielleicht hat bereits jemand dieses Problem gelöst...
Bin seit 01.12.06 nicht mehr freiwillig krankenversichert-auch privat nicht mehr-meine Arztkosten hatte ich aus meiner privaten Kasse bezahlt-meine letzte KV war freiwillig gesetzlich. Nun möchte ich mich wieder krankenversichern. Angeblich muß ich jetzt rüchwirkend ab dem 01.04.07 Beiträge nachzahlen-das sind locker ca. 3.000 €, weil ab 01.04.07 eine Versicherungspflicht besteht.

Wer kann mir da einen Rat geben?


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