Re: Rückwirkende Versicherungspflicht zum 01.04.07 (Krankenkassenrecht)
Hallo!
Das problem hab ich auch schon seit 2 Jahren habe es nicht gewusst und auch die Krankenkasse hat mich nicht informiert oder mich über eine bestehende Pflichtversicherung aufmerksam gemacht sodass ich ganz normal meinen 400euro job gemacht habe und im April 2008 (1 ganzes Jahr später) eine Krankenhausüberweisung von der BKK bewilligen musste fiel denen vor Ort auf das ich nicht mehr Familienversichert sei (25J zu dem Zeitpunkt) und promt bekam ich nach 1 Woche eine Rechnung in höhe von 1.900 euro....habe mich von denen unter Druck setzen lassen da jede Woche 2 Briefe kamen und unterschrieb ende April 2008 ide Pflichtversicherung....also sollte ich von 04.2007 bis 07.2009!! Beiträge von aktuellen 3800 Euro bezahlen!!!
Seit Juli hab ich einen Anwalt eingeschaltet....und warte noch immer auf einen Termin damit das Sozialgericht dem allem endlich ein Ende bereitet.
Seitdem bin ich gesundheitlich also Psychisch und auch Körperlich ein Wrack! Die Vericherung nagt an meinen Nerven und ich hoffe das das für mich positiv ausgeht.
An alle anderen rate ich nichts zu unterschreiben!!!
Gleich einen Anwalt aufsuchen!
LG N.
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- Rückwirkende Versicherungspflicht zum 01.04.07 -
Margret,
07.02.2008, 19:22
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simnik,
07.02.2008, 19:48
- Re: ja Beiträge rückwirkend - Lostingermany, 14.03.2008, 11:28
- Re: Rückwirkende Versicherungspflicht zum 01.04.07 -
Beautyfullady26,
08.02.2010, 12:27
- Re: Rückwirkende Versicherungspflicht zum 01.04.07 - Joachim Röhl, 08.02.2010, 16:44
- ja Beiträge rückwirkend -
simnik,
07.02.2008, 19:48