Re: Krankenversichert ohne Einkommen (Krankenkassenrecht)

GKVler, Sonntag, 03.05.2009, 10:49 (vor 5683 Tagen) @ Dietmar

einem logisch denkenden Mensch ist klar, dass man ganz ohne Geld leider nicht leben kann - jeder muss essen und trinken, was Geld kostet, wohnen kostet ebenfalls Geld. Wer die Kosten für diese Lebensführung aufbringt, ist erst einmal irrelevant. Allerdings kann derjenige, der das Geld für die allgemeine Lebensführung aufbringt, auf die Beiträge für die Krankenversicherung aufbringen (in der GKV beträgt das Mindestbeitrag aktuell ca. 150 € inkl. Pflegeversicherung).
Für Menschen, die tatsächlich über keinerlei finanzielle Mittel verfügen, trägt der Staat die Beiträge (z. B. im Rahmen des Bezuges von Arbeitslosengeld II - Hartz IV). Dafür muss man allerdings nachweisen, dass man kein Geld hat und auf die Hilfe des Staates angewiesen ist. Banküberfälle sind also unnötig.
Gruß GKVler

PS: irgendwer muss die Kosten für die medizinische Versorgung immer tragen - im Zweifelsfall die Allgemeinheit. Für diejenigen Personen, die sich in einer Notlage befinden ist das absolut ok. Dafür ist der Sozialstaat da.
Aber wer nur Leistungen von der Allgemeinheit - d. h. vom Steuer- oder Beitragszahler - verlangt, ohne entsprechende Gegenleistung zu erbringen, ist für mich schlicht und einfach ein Schmarotzer.



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