Re: Krankenversichert ohne Einkommen (Krankenkassenrecht)
Hallo,
meine Schwester ist seit ihrer Scheidung nicht mehr krankenversichert. Sie hat kein Einkommen, außer dem Kindergeld und erhält auch keinen Unterhalt. Sie kann sich die Versicherung nicht leisten und Hartz IV kann sie nicht beantragen. Wenn ihre Eltern nun das Geld für eine gesetzliche Versicherung aufbringen würden,müssen dann auch die Beiträge ab Versicherungspflicht nachgezahlt werden? Können die Krankenkassen den Betrag nachforden obwohl keine Arztkosten etc. angefallen sind?
Für Hilfe wäre ich dankbar.
MfG
A.L.
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- Krankenversichert ohne Einkommen -
Trinity,
24.08.2008, 21:40
- Re: Krankenversichert ohne Einkommen -
sven,
24.08.2008, 22:57
- Re: Krankenversichert ohne Einkommen -
Bodi,
25.08.2008, 14:49
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antje,
01.12.2008, 19:42
- Re: Krankenversichert ohne Einkommen - Bodi, 03.12.2008, 12:02
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neuendorf,
05.01.2010, 15:53
- Re: Krankenversichert ohne Einkommen - Lord, 05.01.2010, 20:39
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antje,
01.12.2008, 19:42
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Dietmar,
01.05.2009, 15:33
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GKVler,
03.05.2009, 10:49
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Joachim Röhl,
03.05.2009, 12:15
- Re: Krankenversichert ohne Einkommen - GKVler, 03.05.2009, 14:25
- Re: Krankenversichert ohne Einkommen - Bürger, 09.02.2010, 01:35
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Joachim Röhl,
03.05.2009, 12:15
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GKVler,
03.05.2009, 10:49
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Bodi,
25.08.2008, 14:49
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sven,
24.08.2008, 22:57