Re: Krankenversichert ohne Einkommen (Krankenkassenrecht)

Bodi, Montag, 25.08.2008, 14:49 (vor 5934 Tagen) @ sven

Zu unterscheiden ist aber, ob zuletzt vor der Nichtversicherung eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung bestand.

Also falls zuletzt gesetzlich versichert: Der Bruder ist kraft Gesetzes versichert. Die aufgelaufene Beitragsschulden für die 17 Monate seit dem Beginn der Versicherungspflicht am 01.04.2007 balaufen sich inzwischen auf ca. 2200 EUR beim Mindestbeitrag. Diese sind grundsätzlich nachzuzahlen. Wenn die Kasse keinerlei Kulanz zeigt, kommen dazu 5% Verzugszinsen pro Monat bzw. 60% (!) pro Jahr.

Falls zuletzt privat versichert: Die Versicherungspflicht beginnt erst am 01.01.2009, deshalb gibt es auch noch keine Beitragsschulden.


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