Re: Brief von AOK, ich bin kein Mitglied mehr! (Gesetzliche Krankenkassen)

Teilweise richtig, Dienstag, 09.06.2009, 11:55 (vor 5647 Tagen) @ GKVler

zunächst mal: das Wahlrecht kann nur durch das Mitglied ausgeübt werden, niemals durch das Lohnbüro oder gar den Steuerberater (es sei denn, dass das Mitglied dem Arbeitgeber bzw. dem Steuerberater eine dementsprechende Vollmacht erteilen) - es handelt sich hierbei schließlich um eine Willenserklärung nach dem BGB

Nicht ganz. Unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber durchaus das Wahlrecht für den Arbeitnehmer ausüben. Das sollte GKVler aber wissen!


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