Re: Brief von AOK, ich bin kein Mitglied mehr! (Gesetzliche Krankenkassen)

targot, Montag, 08.06.2009, 12:51 (vor 5648 Tagen) @ GKVler

Hmmmm, nicht beschäftigt und auch nicht arbeitslos, was wenn nicht eine Versicherungslücke sollte das denn dann sein? Nachgehender Leistungsanspruch verhindert doch keine Versicherungslücke! Und sofern die Bindewirkung vor dieser Lücke bereits abgelaufen war so entsteht eine neue Bindewirkung bei Ausübung des Kassenwahlrechts (was im übrigen wohlmöglich von der AOK auch in der Mitteilung durch das Lohnbüro interpretiert werden kann).


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