Re: Brief von AOK, ich bin kein Mitglied mehr! (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Freitag, 05.06.2009, 22:55 (vor 5651 Tagen) @ Pete

Hallo Pete

schreib der AOK auch, dass du ab 15.03. nen neuen Job hast und das du dich für den Zwischenzeitraum nicht arbeitslos gemeldet hast.

Wenn du noch Anspruch auf Familienversicherung hast (verheirat und Ehefrau selbst versichert oder jünger als 23 Jahre alt), kannst du da rein, sonst hast du einen sog. "nachgehenden Leistungsanspruch" - d. h. du brauchst auf jeden Fall nichts zu zahlen...

Gruß GKVler


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