Re: Wechsel in die GKV des Ehemannes (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich kann es zwar momentan nicht mit irgendwelchen Gesetzestexten
oder Satzungsvorschriften belegen, sondern einfach nur auch meiner Praxis heraus berichten.
In solchen Fällen wurde die Mitgliedschaft zum Ende des Monats beendet, in dem die Versicherte bei uns vorstellig wurde.
Gruß
Czauderna