Re: Wechsel in die GKV des Ehemannes (Krankenkassenrecht)

Barbara Maier @, Donnerstag, 01.01.2009, 23:08 (vor 5804 Tagen) @ Joachim Röhl

Hi Joachim, nochmals danke....! Wie nett von Dir.
Verzeih, wenn ich das jetzt so doof schreibe.... aber so richtig verstanden habe ich den (typischen) Gesetzestext nicht - die TK versteht und kennt ihn ja sicher, aber mir sind so Texte echt fremd und ich würde schon gerne eine Ahnung haben, was das, was ich vorlege, eigentlich bedeutet. Also, ich lege quasi den Antrag für die KKH vor, meine Eheunterlagen - und dann gibt es kürzere Kündigungsfristen oder geht es rückwirkend oder.....? SORRY.
und danke für die Geduld und grüßle, barbara


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