Re: Wechsel in die GKV des Ehemannes (Krankenkassenrecht)
Genau so, denn jede Krankenkasse kann diesen Punkt satzungsmäßig individuell ausgestalten. Bin Versicherungsverkäufer und kein allwissender Sofa der TK.
Versuch macht also klug.
Genau so, denn jede Krankenkasse kann diesen Punkt satzungsmäßig individuell ausgestalten. Bin Versicherungsverkäufer und kein allwissender Sofa der TK.
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