Re: Wechsel in die GKV des Ehemannes (Krankenkassenrecht)
Hast Du weniger als 360€ monatliche Einnahmen kann er für Dich bei seiner Kasse die beitragsfreie Familienversicherung beantragen. Kündigungszeitpunkt wäre der Tag des Statuswechsels gleich der Ehelichung, falls Du da nicht einen drei Jahre bindenden Wahltarif wie "TK Praxis Privat" o.ä. abgeschlossen hast?