Re: Keine Krankenversicherung (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 17.01.2009, 15:07 (vor 5792 Tagen) @ Czauderna

Muß? Sagen wir so, wenn die Kasse sich innerhalb von vier Jahren nicht meldet, hat er die Beiträge gespart. Natürlich kann man als rechtschaffender Mitbürger gern die Solidargemeinschaft unterstützen...

Ich kann erfahrungsgemäß nur für die PKV sprechen und die versichert außer bei der "Kindernachversicherung" mit bis zu zwei Monaten Rückwirkung auf den Geburtstermin sonst meines Wissens nach für den Betrachtungszeitraum bis Ende 2008*** nicht über den Standmonat hinaus. Die meisten Gesellschaften nehmen maximal bis zum 15. des laufenden Monats auf den Monatsersten an.
***Die Regelungen nach WSG ab 2009 sind da natürlich anders, aber das ist auch eine andere Geschichte.


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