Re: Keine Krankenversicherung (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 16.01.2009, 17:23 (vor 5789 Tagen) @ Thomas

Unser Thomas wirst Du ja wohl nicht sein...volkstümlich "kostenlos nachversichert" bzw. richtig "nachgehender Leistungsanspruch" gilt in dem 1 Monat nur, wenn keine! Erwerbstätigkeit ausgeübt wird http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0501900 +Du müßtest bis maximal 4 Jahre bei einer möglichen Aufforderung der GKV für den anteiligen November plus Dezember 170€ bis max. 340€ nachlösen. Ab 01.01.2009 hast Du dann nachweislich eine Private und bist somit aus dem Schneider+gekündigt bist Du nicht, hast nur nicht von Deinem möglichen Recht auf freiwillige Weiterversicherung Gebrauch gemacht, falls Du überhaupt mit ALG I die notwendigen Wartezeiten von z.B. mindestens 12 Monaten Mitgliedschaft in der GKV erfüllt hast.
Hoffentlich hast Du Dich in der Frist bis einen Monat nach Gewerbeanmeldung! in der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung für unter 20€ mtl. versichert http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/Hinweise-freiwilligen-Weiterversicherung.pdf? Fragen? e-mail


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