Re: Keine Krankenversicherung (Krankenkassenrecht)

Czauderna, (vor 6180 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
wir haben heute den 17.01.09 - wenn ich dich richtig verstanden habe
muss er sich für die Zeit nach Ablauf der AA-Leistungen bei der GKV-Kasse rückwirkend versichern und die Beiträge nachzahlen,
kann sich aber jetzt noch rückwirkend bei der PKV als Selbständiger
versichern ohne seine GKV-Versicherung gekündigt zu haben.
Ist das wirklich richtig so ??
Ich lerne immer gerne dazu.
Gruß
Czauderna


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