Keine Krankenversicherung (Krankenkassenrecht)

Thomas @, Freitag, 16.01.2009, 14:42 (vor 5789 Tagen)

Hallo
Ich habe folgendes Problem..
Ich war vor kurzem noch arbeitlos also über das AA gesetzl.Krankenversichert. Jetzt habe ich mich im November 2008 selbständig gemacht und bekomme auch einen Gründungszuschuss.
So wie ich hörte ist man noch 1monat automatisch nach der arbeitslosigkeit versichert, also in meinem Fall bis einschließlich dezember!
Komme nur schleppend mit dem Geld klar und dachte mir vielleicht die ersten monate die krankekasse zu sparen.Nur ist mir jetzt nicht mehr ganz wohl dabei.
Habe von der GKK auch noch keinerlei schreiben bekommen!
Meine Frage ist nun:
Habe den Antrag erst heute an die PKV geschickt. Wenn mich die PKV nimmt, muß ich die Beiträge von Dezember bis Heute an die gesetzl KK zurückzahlen?
Bin ich nach ablauf der arbeitlosigkeit automatisch von der GKK gekündigt?

Vielen Dank für die Hilfe
PS.Habe schon gesucht wie verrückt nur konnte ich keine paralelen finden zu meinem Fall!


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