Re: Versicherung für kranke familienversicherte Studentin nach Hochzeit (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Montag, 16.11.2009, 12:47 (vor 5486 Tagen) @ Sara

Hallo,
ab dem Tag der Eheschliessung besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Familienversicherung wenn keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein Ausschlussgrund wäre eine vorrangige Pflichtversicherung oder das Überschreiten der für die Familienversicherung maßgebenden Einkommensgrenze.
Gruß
Czauderna


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