Re: Versicherung für kranke familienversicherte Studentin nach Hochzeit (Krankenkassenrecht)

Thomas, Montag, 19.01.2009, 13:42 (vor 5787 Tagen) @ Pharmalinchen

Die Beihilfefähigkeit erlischt normalerweise durch Heirat, kontaktieren Sie hierzu Ihre Beihilfestelle.
Zudem waren Sie nie über Ihren Vater versichert, Ihr Vater hat lediglich einen eigenständigen Vertrag für Sie als Kind abgeschlossen und Sie haben über Ihren Vater einen Beihilfeanspruch. Den Vertrag kann er an Sie abtreten. Bei einem Wegfall der Beihilfe können Sie dann den Vertrag bei Ihrer alten Gesellschaft auf 100% aufblasen, ohne dass eine Risikoprüfung notwendig ist (Gesetzesanspruch). Allerdings müssen Sie dann den 5-fachen Beitrag zahlen. Da Sie noch Studentin sind, sind aber Ausbildungstarife, die keine Altersrücklage bilden und damit ca. 40% billiger als die Normaltarife sind, möglich. Berücksichtigen Sie aber, dass der klassiche PSKV-Studententarif, der bei allen PKVen identisch ist, oft sehr geringe Leistungen enthält. In Ihrem Fall wäre dann ein Wechsel in einen anderen Studententarif Ihrer Gesellschaft - sofern vorhanden - oder in einen Normaltarif als Ausbildungstarif ohne Altersrücklage sinnvoller. Auch ein Wechsel in die GKV mit einer stationären und ambulanten (es gibt bei einigen Gesellschaften auch Tarife zum GKV-Kostenerstattungsverfahren, die einen zum ambulanten Privatpatienten machen, diese Tarife bieten aber typische Beamtenversicherer wie die Debeka nicht an!) Zusatzversicherung ist u.U. ohne Gesundheitsprüfung möglich, dies hängt aber von den Tarifbedingungen Ihrer Gesellschaft ab.


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