Re: Versicherung für kranke familienversicherte Studentin nach Hochzeit (Krankenkassenrecht)

ratte1, Montag, 19.01.2009, 21:55 (vor 5786 Tagen) @ Thomas

Ein Wechsel in die GKV ist auch nach der Heirat nicht möglich.

Die bei Beginn des Studiums beantragte Versicherungsfreiheit gilt für die gesamte Dauer des Studiums. Versicherungfreiheit aber führt zum Ausschluss der Familienversicherung in der GKV.

Freundliche Grüße

ratte1


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