Re: Versicherung für kranke familienversicherte Studentin nach Hochzeit (Krankenkassenrecht)

ratte1, Dienstag, 20.01.2009, 22:29 (vor 5785 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

villeicht habe ich ja etwas überlesen, aber wo steht dass sie Studentin
ist und sich hat befreien lassen. Wenn das zutrifft haben Sie natürlich vollkommen recht.
Gruß
Czauderna
Ergibt sich aus der Rechtslage (§ 5/1/9 SGB 5). Ohne Befreiung von der KV-Pflicht hätte ab Studiumsbeginn studentische KV bei einern gesetzlicher KK bestanden.

Damit besteht nach wie vor Versicherungsfreiheit. Eine Versicherung in der gesetzl.KV ist daher während des gesamten Studiums weder als Familienversicherter noch als Mitglied möglich.

Freundliche Grüße
ratte1


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