Re: Hallo Bodi, (Krankenkassenrecht)

Bodi, Mittwoch, 11.02.2009, 07:09 (vor 5764 Tagen) @ Jule

Die Kündigung vom Dezember 07 wäre ohne Nachweis einer Anschlußversicherung nicht wirksam gewesen, da zu dem Zeitpunkt schon Versicherungspflicht bestand. Auch eine Abmeldung seitens der Arbeitsagentur hätte nicht von der Versicherungspflicht befreit.
Aber es darf nicht sein, dass die Kasse trotz Versicherungspflicht über ein Jahr lang nichts von sich hören lässt. Die Klärung des Versicherungsstatus hätte viel zeitnäher erfolgen sollen/müssen und die drohenden Nachzahlungen wären so auch nicht entstanden. Das ist m.E. ein klares Versäumnis der Krankenkasse.

Eine Mitgliedsbescheinigung reicht für einen Krankenkassenwechsel nicht aus, außerdem würde die die zeitliche Lücke im Versicherungsschutz schnell auffallen. Die neue Kasse benötigt für die Aufnahme eine Kündigungsbestätigung.

Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate. Bei einer Kündigung im Februar würde die Mitgliedschaft bei einer neuen Kasse also zum 1. Mai beginnen.
Aber: Eine Kündigung löst das Problem der Nachforderungen seitens der alten Krankenkasse nicht.


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