Hallo Bodi, (Krankenkassenrecht)
trifft dies denn dann nicht auch auf mich zu?, da ich ja meine Kündigung per Post auf den Weg gebracht habe - die Kasse jedoch behauptet, diese nicht erhalten zu haben.
(Kündigungsschreiben habe ich noch als Kopie auf meinem Rechner).
Und hätte das AA mich nicht auch abmelden müssen? - dann wäre diese verfahrene Geschichte erst gar nicht so weit gekommen.
"Durch Satz 4 der Neuregelung soll vermieden werden, dass diese Nachzahlungspflicht bei
unverschuldet verspäteter Anzeige zu unbilligen Härten für die Betroffenen führt. Eine Ermä-
ßigung oder Nichterhebung der nachzuentrichtenden Beiträge wird insbesondere dann in
Betracht kommen, wenn die Betroffenen in der Zwischenzeit keine Leistungen oder nur Leis-
tungen in geringem Umfang in Anspruch genommen haben. "
Zudem habe ich von der Kasse auch eine Bestätigung erhalten, daß ich von - 31.12.2007 dort versichert war; jedoch fehlte das Wort "Kündigungs"-bestätigung. Könnte ich dieses Schreiben der neuen Kasse vorlegen oder ist es in diesem Fall nicht gültig?
Wenn ich mich nun wieder bei der alten Kasse anmelden würde - wie lange muss ich dort bleiben, um dann in eine neue zu kommen - war dort über 30 Jahre.
Danke nochmals Bodi für die Mühe -
Jule
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- Erbitte dringend Hilfe -
Jule,
09.02.2009, 02:24
- Re: Erbitte dringend Hilfe -
Czauderna,
09.02.2009, 10:24
- Re: Erbitte dringend Hilfe - kein kommentar, 09.02.2009, 10:53
- Re: Erbitte dringend Hilfe -
Bodi,
09.02.2009, 10:56
- Re: Erbitte dringend Hilfe -
jule,
09.02.2009, 18:23
- Re: Erbitte dringend Hilfe -
Bodi,
10.02.2009, 06:25
- Hallo Bodi, -
Jule,
10.02.2009, 17:24
- Re: Hallo Bodi, - Bodi, 11.02.2009, 07:09
- Hallo Bodi, -
Jule,
10.02.2009, 17:24
- Re: Erbitte dringend Hilfe -
Bodi,
10.02.2009, 06:25
- Re: Erbitte dringend Hilfe -
jule,
09.02.2009, 18:23
- Re: Erbitte dringend Hilfe - Jule, 19.02.2009, 03:26
- Re: Erbitte dringend Hilfe -
Czauderna,
09.02.2009, 10:24