Hallo Bodi, (Krankenkassenrecht)
trifft dies denn dann nicht auch auf mich zu?, da ich ja meine Kündigung per Post auf den Weg gebracht habe - die Kasse jedoch behauptet, diese nicht erhalten zu haben.
(Kündigungsschreiben habe ich noch als Kopie auf meinem Rechner).
Und hätte das AA mich nicht auch abmelden müssen? - dann wäre diese verfahrene Geschichte erst gar nicht so weit gekommen.
"Durch Satz 4 der Neuregelung soll vermieden werden, dass diese Nachzahlungspflicht bei
unverschuldet verspäteter Anzeige zu unbilligen Härten für die Betroffenen führt. Eine Ermä-
ßigung oder Nichterhebung der nachzuentrichtenden Beiträge wird insbesondere dann in
Betracht kommen, wenn die Betroffenen in der Zwischenzeit keine Leistungen oder nur Leis-
tungen in geringem Umfang in Anspruch genommen haben. "
Zudem habe ich von der Kasse auch eine Bestätigung erhalten, daß ich von - 31.12.2007 dort versichert war; jedoch fehlte das Wort "Kündigungs"-bestätigung. Könnte ich dieses Schreiben der neuen Kasse vorlegen oder ist es in diesem Fall nicht gültig?
Wenn ich mich nun wieder bei der alten Kasse anmelden würde - wie lange muss ich dort bleiben, um dann in eine neue zu kommen - war dort über 30 Jahre.
Danke nochmals Bodi für die Mühe -
Jule