Re: Erbitte dringend Hilfe (Krankenkassenrecht)

jule @, Montag, 09.02.2009, 18:23 (vor 5765 Tagen) @ Bodi

Erst einmal herzlichen Dank für die Aufklärung an Frau/Herrn Bodi und Herrn Czauderna.

Ich hatte damals eben im Internet gelesen, daß man nachträglich noch um Befreiung der Kosten bitten kann, zumal wenn man während der ganzen Zeit keine Arztbesuche in Anspruch genommen hat...

Hier meinte damals jedoch schon der Geschäftsstellenleiter, daß er hier nicht mit zieht und es den anderen Mitgliedern gegenüber nicht für richtig hält.

§ 186(11) SGB V = darauf kann ich mich also dann in meinem Schreiben an die Kasse beziehen?! Vielleicht sollte ich mich an die Hauptgeschäftsstelle richten...

Und ist es richtig, wenn ich einen Kassenwechsel vollziehen möchte, ich erst wieder in die alte Kasse muss und wenn, für welche Zeit?
Oder aber warte ich noch bis Juni, so daß ich dann 1,5 Jahre nicht in "meiner" Kasse war und kann dann direkt in die neue?

Nochmals danke für Ihre Hilfe und Ihnen einen schönen Feierabend -

Jule



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