Re: GKV Beiträge aus Zinsen (Krankenkassenrecht)
Stimmt nicht!
Zinseinkünfte unterhalb des Freibetrages zählen nicht zum Gesamteinkommen. Urteil BSG aus dem Jahr 2003.
Steht auch bei vielen KV auf der Homepage, dass der Sparerfreibetrag berücksichtigt wird.