Re: GKV Beiträge aus Zinsen (Krankenkassenrecht)

Ulrich, Donnerstag, 19.02.2009, 09:42 (vor 5756 Tagen) @ gast

Hallo Gast,

Zusatzfrage: Wie berechnen sich dann die Beiträge? Ist man dann in der "Gleitzone"? Oder muss man bei Einkünften von 400,- € aus Minijob + 5 € Zinseinkünfte den kompletten KK-Mindestbeitrag für freiweillig Versicherte zahlen?

Danke und Gruß,
Uli :-)=


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