Re: GKV Beiträge aus Zinsen (Krankenkassenrecht)

ohne Kommentar, Donnerstag, 19.02.2009, 10:01 (vor 5756 Tagen) @ Ulrich

http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2006/GR_Gesamteinkommen_21032006.doc-1.pdf

2.1.2 Beachten: Werbungskosten / Freibeträge !!!!

Die Gleitzone findet nur Anwendung bei Pflichtversicherung auf der Basis eines Arbeitseinkommens.

Bei Aufhebung der Familienversicherungsfähigkeit besteht eine ersatzweise Versicherungspflicht erst seit 01.04.2007.

Bei diese "Ersatz-Versicherung" nach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V wird der Beitrag erreichnet nach den Grundsätzen, die bei freiwilliger Mitgliedschaft gelten.

Gleitzone ist dort ein Fremdwort.


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