Re: GKV Beiträge aus Zinsen (Krankenkassenrecht)
ja familienversicherungsanspruch ist dann weg!
mind. 4 jahre bei vorsätzlicher nichtangabe der zinsen 30 jahre
ja familienversicherungsanspruch ist dann weg!
mind. 4 jahre bei vorsätzlicher nichtangabe der zinsen 30 jahre
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