Re: Beiträge auf Zinsen? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
sagen wir mal so - wenn die Kasse als Berechnungsgrundlage den Einkommenssteuerbescheid haben will und darauf keine Kapitalerträge ausgewiesen sind dann werden auch keine Beiträge dafür gefordert.
Gruss
Czauderna