Re: Beiträge auf Zinsen? (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Dienstag, 11.05.2010, 23:44 (vor 5312 Tagen) @ ohne Namen

Hallo,
sagen wir mal so - wenn die Kasse als Berechnungsgrundlage den Einkommenssteuerbescheid haben will und darauf keine Kapitalerträge ausgewiesen sind dann werden auch keine Beiträge dafür gefordert.
Gruss
Czauderna


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