Re: Beiträge auf Zinsen? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ja, das ist so - es heisst sinngemäß in den gesetzlichen Bestimmungen dass alle zum Lebensunterhalten zur Verfügung stehenden laufenden Einnahmen zur Beitragsberechnung bei freiwillig Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung herangezogen werden, also auch Zinsen.
Vom steuerlichen Freibetrag ist da nirgendwo die Rede.
Da heisst grundsätzlich nichts anderes, dass bei 12;00 € Zinseinkünften im Jahr mtl. für 1.00 € Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Gruß
Czauderna
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Frank Buschmann,
18.07.2009, 12:53
- Re: Beiträge auf Zinsen? -
Czauderna,
18.07.2009, 15:02
- Re: Beiträge auf Zinsen? - Müller, 29.06.2012, 01:19
- Re: Beiträge auf Zinsen? -
ohne Namen,
10.05.2010, 11:56
- Re: Beiträge auf Zinsen? -
Czauderna,
11.05.2010, 23:44
- Re: Beiträge auf Zinsen? - RHW, 13.05.2010, 07:11
- Re: Beiträge auf Zinsen? -
Czauderna,
11.05.2010, 23:44
- Re: Beiträge auf Zinsen? -
Czauderna,
18.07.2009, 15:02